»Wörlitz ist keine lokale Größe, nicht einmal eine deutsche, es ist eine europäische, eine Weltangelegenheit...«
schrieb im Jahr 1925
der Kunsthistoriker
Wilhelm van Kempen
ONLINE - BUCHUNG
ZUR ONLINE ZIMMERBUCHUNG GEHEN
Kurabgabe
Die Stadt Wörlitz ist als Erholungsort staatlich anerkannt. Zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung und Unterhaltung ihrer Einrichtungen, die dem Fremdenverkehr dienen (Fremdenverkehrseinrichtungen), erhebt die Stadt eine Kurtaxe.
Die Kurtaxe ist unabhängig davon zu zahlen, ob und in welchem Umfang die Einrichtungen benutzt werden. Die Erhebung von Gebühren und Entgelten
für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen nach besonderen Vorschriften bleibt unberührt.
Die Höhe ist aus der jeweils gültigen »Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe« ersichtlich.
(2005:1,00 Euro, ermäßigt 0,50 Euro/Übernachtung)
Die Satzung liegt beim Gastgeber aus bzw. ist in der Wörlitz-Information erhältlich.
Die Bezahlung der Kurabgabe erfolgt beim Gastgeber.